swissresidentias

Premium Immobilien

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Nutzungsbedingungen für unsere Dienstleistungen

Gültig ab: 24. Juni 2025

Präambel

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehung zwischen swissresidentias AG (nachfolgend "Anbieter" oder "wir") und den Nutzern unserer Dienstleistungen (nachfolgend "Kunde" oder "Sie").

Durch die Inanspruchnahme unserer Dienstleistungen oder die Nutzung unserer Website erklären Sie sich mit diesen Geschäftsbedingungen einverstanden. Diese gelten ausschließlich und verdrängen abweichende Bedingungen des Kunden, soweit deren Geltung nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt wurde.

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

1.1 Anwendungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Dienstleistungen, die von swissresidentias AG im Bereich der Immobilien-Investment-Beratung erbracht werden. Hierzu gehören insbesondere:

  • Marktanalysen für Schweizer Wohnimmobilien
  • Bewertung und Due Diligence von Investmentobjekten
  • Beratung zur Optimierung von Hypothekenfinanzierungen
  • Portfolio-Management und Investment-Strategieentwicklung
  • Vermittlung von Immobilien und Finanzprodukten

1.2 Vertragspartner

Vertragspartner ist die swissresidentias AG, eine nach Schweizer Recht gegründete Aktiengesellschaft. Die Gesellschaft ist ordnungsgemäß in das Handelsregister eingetragen und verfügt über alle erforderlichen Bewilligungen zur Erbringung von Finanzdienstleistungen in der Schweiz.

1.3 Änderungen der Geschäftsbedingungen

Wir behalten uns vor, diese Geschäftsbedingungen bei Bedarf anzupassen. Kunden werden über wesentliche Änderungen mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten informiert. Widersprechen Sie den Änderungen nicht innerhalb dieser Frist, gelten sie als angenommen.

§ 2 Vertragsschluss und Leistungsumfang

2.1 Vertragsanbahnung

Der Vertragsschluss erfolgt durch schriftliche Annahme unseres Angebots oder durch Bestätigung des Auftrags von Kundenseite. Mündliche Zusagen bedürfen der schriftlichen Bestätigung, um wirksam zu werden.

Vor Vertragsabschluss führen wir eine umfassende Bedarfsanalyse durch, um sicherzustellen, dass unsere Dienstleistungen den individuellen Anforderungen und Zielen des Kunden entsprechen.

2.2 Beratungsleistungen

Unsere Beratungsleistungen umfassen die Analyse, Bewertung und Empfehlung von Immobilien-Investmentmöglichkeiten. Dabei berücksichtigen wir:

  • Die individuelle Risikobereitschaft und Anlageziele
  • Die finanzielle Situation und Liquiditätsbedürfnisse
  • Steuerliche Optimierungsmöglichkeiten
  • Marktbedingungen und Zukunftsprognosen
  • Rechtliche und regulatorische Rahmenbedingungen

2.3 Leistungserbringung

Die vereinbarten Leistungen werden innerhalb der vertraglich festgelegten Fristen erbracht. Sollten sich Verzögerungen aufgrund äußerer Umstände ergeben, informieren wir den Kunden unverzüglich und vereinbaren neue Termine.

§ 3 Pflichten und Obliegenheiten

3.1 Unsere Pflichten

  • Erbringung der vereinbarten Leistungen mit der gebotenen Sorgfalt
  • Beachtung aller anwendbaren Gesetze und Vorschriften
  • Vertrauliche Behandlung aller Kundendaten
  • Transparente Aufklärung über Risiken und Chancen
  • Dokumentation aller wesentlichen Beratungsschritte
  • Kontinuierliche Weiterbildung unserer Berater

3.2 Kundenpflichten

  • Vollständige und wahrheitsgemäße Angabe aller relevanten Informationen
  • Rechtzeitige Mitteilung von Änderungen der persönlichen Verhältnisse
  • Fristgerechte Zahlung der vereinbarten Vergütung
  • Mitwirkung bei der Beschaffung erforderlicher Dokumente
  • Sorgfältige Prüfung aller Empfehlungen vor Umsetzung
  • Einhaltung gesetzlicher Vorschriften bei Investmententscheidungen

§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen

4.1 Vergütungsmodelle

Die Vergütung erfolgt je nach Vereinbarung auf Basis folgender Modelle:

Honorarberatung

Feste Stundensätze oder Projektpauschalen für unabhängige Beratungsleistungen ohne Produktvermittlung.

Provisionsmodell

Erfolgsabhängige Vergütung bei Vermittlung von Immobilien oder Finanzprodukten.

Mischmodell

Kombination aus Grundhonorar und erfolgsabhängigen Komponenten.

4.2 Zahlungsbedingungen

Fälligkeit

  • Rechnungen sind binnen 30 Tagen zahlbar
  • Bei Teilleistungen erfolgt anteilige Abrechnung
  • Anzahlungen können vereinbart werden

Verzug

  • Verzugszinsen: 5% p.a. über Basiszins
  • Mahnkosten werden gesondert berechnet
  • Einstellung der Leistungen bei Zahlungsverzug

4.3 Kostenerstattung

Auslagen für externe Dienstleister, Reisekosten und andere projektspezifische Aufwendungen werden gesondert in Rechnung gestellt. Diese bedürfen der vorherigen Abstimmung mit dem Kunden, soweit sie einen Betrag von 500 CHF überschreiten.

§ 5 Haftung und Gewährleistung

5.1 Haftungsumfang

Wir haften für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit nicht wesentliche Vertragspflichten verletzt werden.

Haftungsbeschränkungen

  • Maximale Haftungssumme: 1.000.000 CHF pro Schadensfall
  • Ausschluss der Haftung für entgangenen Gewinn
  • Keine Haftung für Folgeschäden und mittelbare Schäden
  • Verjährung von Ansprüchen nach einem Jahr

5.2 Investmentrisiken

Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Immobilien-Investments mit erheblichen Risiken verbunden sind:

  • Marktpreisrisiken und Wertminderungen
  • Liquiditätsrisiken bei Verkaufsabsicht
  • Zinsänderungsrisiken bei Finanzierungen
  • Rechtliche und steuerliche Änderungen
  • Objektspezifische Risiken (Mängel, Leerstand)

5.3 Versicherungsschutz

Wir verfügen über eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 5.000.000 CHF. Diese deckt Schäden ab, die durch fehlerhafte Beratung entstehen können.

§ 6 Vertraulichkeit und Datenschutz

6.1 Verschwiegenheitspflicht

Wir verpflichten uns zur strikten Vertraulichkeit bezüglich aller Informationen, die uns im Rahmen der Geschäftsbeziehung anvertraut werden. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

Ausnahmen der Verschwiegenheitspflicht

  • Ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Kunden
  • Gesetzliche Auskunftspflichten gegenüber Behörden
  • Weitergabe an Auftragsverarbeiter nach DSGVO
  • Erforderliche Informationen für Vertragserfüllung

Datenschutzbestimmungen

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß unserer Datenschutzerklärung und den Bestimmungen der DSGVO sowie des Schweizer Datenschutzgesetzes. Kunden haben umfassende Rechte bezüglich ihrer Daten.

§ 7 Laufzeit und Kündigung

7.1 Vertragslaufzeit

Beratungsverträge werden grundsätzlich für unbestimmte Zeit oder für konkret definierte Projekte abgeschlossen. Die Mindestlaufzeit beträgt in der Regel 12 Monate, sofern nicht anders vereinbart.

Projektbezogene Verträge

Bei projektbezogenen Verträgen endet das Vertragsverhältnis mit Abschluss des Projekts oder bei Erreichen der vereinbarten Ziele.

7.2 Ordentliche Kündigung

  • Kunde: 3 Monate zum Quartalsende
  • Anbieter: 6 Monate zum Jahresende
  • Form: Schriftlich oder per E-Mail
  • Nachweis: Einschreiben empfohlen

7.3 Außerordentliche Kündigung

  • Wesentliche Vertragsverletzung
  • Zahlungsverzug über 60 Tage
  • Insolvenz einer Vertragspartei
  • Wegfall der Geschäftserlaubnis

7.4 Folgen der Beendigung

Bei Vertragsbeendigung sind bereits erbrachte Leistungen entsprechend zu vergüten. Unterlagen und Daten werden nach gesetzlichen Aufbewahrungsfristen zurückgegeben oder vernichtet.

Nachvertragliche Pflichten

  • Verschwiegenheitspflicht bleibt bestehen
  • Herausgabe aller Unterlagen und Vollmachten
  • Schlussabrechnung binnen 30 Tagen
  • Löschung nicht mehr benötigter Daten

§ 8 Interessenskonflikte und Transparenz

8.1 Offenlegung von Interessenskonflikten

Wir legen alle wesentlichen Interessenskonflikte offen, die unsere Beratungstätigkeit beeinflussen könnten. Dies umfasst insbesondere:

Provisionen und Zuwendungen

Erhaltene Provisionen von Produktanbietern werden transparent kommuniziert und können auf die Vergütung angerechnet werden.

Eigengeschäfte

Geschäfte, bei denen wir selbst als Verkäufer oder Käufer auftreten, werden ausdrücklich gekennzeichnet.

Verbundene Unternehmen

Geschäftsbeziehungen zu verbundenen Unternehmen werden offengelegt und deren Einfluss auf Empfehlungen erläutert.

§ 9 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

9.1 Anwendbares Recht

Auf alle Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien findet ausschließlich Schweizer Recht Anwendung. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts sind ausgeschlossen.

Für grenzüberschreitende Sachverhalte können zusätzlich die Bestimmungen der EU-Richtlinien über Finanzdienstleistungen zur Anwendung kommen.

9.2 Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Zürich, Schweiz. Dies gilt auch für Streitigkeiten aus Wechsel- und Scheckrecht.

Zwingende gesetzliche Bestimmungen über andere Gerichtsstände bleiben unberührt.

§ 10 Streitbeilegung und Beschwerden

10.1 Außergerichtliche Streitbeilegung

Wir sind bestrebt, Streitigkeiten einvernehmlich beizulegen. Hierfür steht zunächst unser internes Beschwerdemanagement zur Verfügung.

Beschwerdeverfahren

  • Schriftliche Beschwerde an die Geschäftsleitung
  • Bearbeitungszeit: Maximal 30 Arbeitstage
  • Schriftliche Antwort mit Begründung
  • Bei Unzufriedenheit: Verweis auf Ombudsstelle

10.2 Mediation

Vor Einleitung gerichtlicher Verfahren verpflichten sich beide Parteien, eine Mediation zu versuchen. Die Mediation erfolgt nach den Regeln der Schweizerischen Kammer für Wirtschaftsmediation.

10.3 Aufsichtsbehörden

Als Finanzdienstleister unterliegen wir der Aufsicht durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA). Beschwerden können auch direkt an die Aufsichtsbehörde gerichtet werden.

§ 11 Schlussbestimmungen

11.1 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.

11.2 Schriftformerfordernis

Änderungen und Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. E-Mails mit qualifizierter elektronischer Signatur sind der Schriftform gleichgestellt.

11.3 Sprachfassung

Maßgeblich ist die deutsche Fassung dieser Geschäftsbedingungen. Übersetzungen in andere Sprachen dienen lediglich der Information und sind rechtlich nicht verbindlich.

11.4 Inkrafttreten

Diese Geschäftsbedingungen treten am 24. Juni 2025 in Kraft und ersetzen alle vorherigen Versionen. Bestehende Verträge werden nach einer Übergangsfrist von drei Monaten den neuen Bedingungen unterstellt.

Wichtige Hinweise

Regulierung: swissresidentias AG ist als Finanzdienstleister registriert und unterliegt der Aufsicht durch die schweizerischen Behörden.

Risikohinweis: Immobilien-Investments sind mit erheblichen Risiken verbunden. Vergangene Wertentwicklungen sind keine Garantie für zukünftige Ergebnisse.

Beratungshinweis: Diese Geschäftsbedingungen ersetzen keine individuelle rechtliche Beratung. Bei Unklarheiten empfehlen wir die Konsultation eines Rechtsbeistands.

Aktualität: Wir überprüfen diese Bedingungen regelmäßig und passen sie bei Bedarf an geänderte Rechtslagen oder Geschäftspraktiken an.